Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Die Arbeitslosenversicherung – Änderungen müssen her

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29.10.2009

Die Arbeitslosenversicherung – Änderungen müssen her

Bund der Steuerzahler belegt zahlreiche Mängel bei den Ausgaben wie den Einnahmen.

Dass einige Leistungen der Arbeitslosenversicherung erwiesenermaßen nicht zu einer besseren Vermittlung der Arbeitslosen führen, wird oft kritisiert. So auch vom Bund der Steuerzahler, der darin eine Verschwendung der Einnahmen der ALV sieht. Der Verband sieht zudem aber auch Schwachstellen auf der Einnahmenseite und stellt klare Forderungen, was sich künftig ändern muss, damit die Finanzierung und die Leistungen der Versicherung wieder effizienter werden.

Berlin. Das Finanzsystem der Arbeitslosenversicherung ist in vielerlei Hinsicht ineffizient und dringend reformbedürftig. Zu diesem Ergebnis kommt das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler, das sich intensiv mit der Sozialversicherung befasst hat.

Bei den Einnahmen, die aus den Versicherungsbeiträgen und dem Bundeszuschuss bestehen, bemängelt das Institut das Verhältnis zwischen diesen beiden Geldquellen. Aus folgendem Grund: Mit den Beiträgen der Versicherten sollten entsprechend dem Versicherungsprinzip nur die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziert werden, die zur Absicherung von Arbeitslosen oder ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen – die sogenannten versicherungsgemäßen Ausgaben, zu denen beispielsweise das Arbeitslosengeld gehört.
Mit dem Zuschuss aus Steuermitteln sollten dagegen die Kosten für sogenannte versicherungsfremde Leistungen gedeckt werden. Dahinter verstecken sich Leistungen, die nichts mit der Absicherung von Arbeitslosen oder ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu tun haben, wie beispielsweise Förderung der Ausbildung eine Leistung, die Beschäftigten und nicht Arbeitslosen zu gute kommt.


Es ist erwiesen: Viele Maßnahmen der BA verbessern die Chancen auf einen neuen Job nicht.
Fakt ist aber, dass der Bundeszuschuss nur etwa ein Fünftel der Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen deckt. So hat der Bund 2008 zwar acht Milliarden Euro an die Arbeitslosenversicherung gezahlt, doch dies reichte bei Weitem nicht zur Kostendeckung aus. Hinzu kommt, dass die Arbeitslosenversicherung wiederum einen so genannten Eingliederungsbeitrag an den Bund zahlen muss. Der lag 2008 bei fünf Milliarden Euro. Letztendlich hat der Bund also nur drei Milliarden gezahlt. Und das ist erst recht zu wenig, um die Kosten zu decken.

Da dies kein Einzelfall, sondern die Regel ist, liegen die Folgen auf der Hand: Die ALV muss höhere Beiträge einfordern, als zur Finanzierung der versicherungsgemäßen Leistungen erforderlich sind und somit werden die Beitragszahler über Gebühr belastet. Nach Ansicht des BdSt verstößt der Eingliederungsbeitrag damit klar gegen das Versicherungsprinzip und gegen Haushaltsgrundsätze und ist somit systemwidrig.

Hinzu kommt, dass die Beiträge teilweise für Maßnahmen verwendet werden, die erwiesenermaßen die Chancen der Arbeitslosen, einen neuen Job zu finden, nicht verbessern. Beispielhaft dafür sind sogenannte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Dabei werden Arbeitslose auf dem zweiten Arbeitsmarkt qualifiziert und stabilisiert und dadurch für den ersten Arbeitsmarkt fit gemacht. Empirische Untersuchungen im Auftrag der Bundesregierung belegen jedoch, dass diese Förderung kaum positive Wirkungen zeigt. Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kosteten die ALV 2008 dennoch etwa 84 Millionen Euro. Dieses Beispiel und viele andere belegen, dass die Arbeitslosenversicherung strukturell verändert werden muss – sowohl auf der Einnahmen-, wie auch auf der Ausgabenseite.

Wie diese Veränderungen aussehen können, hat der Bund der Steuerzahler in einer Liste mit Vorschlägen und Forderungen zusammengestellt:

  • Der Leistungskatalog der ALV sollte um ineffiziente und daher entbehrliche Leistungen in Milliardenhöhe bereinigt werden. Beispielsweise sollten die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vollständig abgeschafft und auch die Förderung der Altersteilzeit zurückgeführt werden.
  • Der systemwidrige Eingliederungsbeitrag sollte ersatzlos abgeschafft werden.
  • Der Bundeszuschuss zur ALV sollte dem Umfang der Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen entsprechen. Das heißt: Wenn eine Leistung nicht der Absicherung eines Arbeitslosen oder seiner Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dient, dann muss der Bund für diese Kosten aufkommen. Damit dies gesichert ist, sollte der Begriff der „versicherungsfremden Leistungen“ gesetzlich verankert werden. Die Sorge, dass der Bundeszuschuss dadurch in unbekannte Höhe schießt, ist unbegründet sobald die ineffizienten versicherungsfremden Leistungen gestrichen werden.
  • Die Bundesregierung sollte zur ständigen Überprüfung sämtlicher Arbeitsförderungsmaßnahmen gesetzlich verpflichtet werden. Zeigt diese Prüfung, dass bestimmte Leistungen unwirksam sind, müssen die entsprechenden Leistungen konsequent abgebaut werden.


In der KBI-Schrift Nr. 104 „Hohes Entlastungspotenzial in der Arbeitslosenversicherung“ finden sich ausführliche Erläuterungen zu allen Maßnahmen der Arbeitslosenversicherung. Dazu gehört auch eine Erklärung, ob es sich um versicherungsgemäße oder –fremde Leistungen handelt. Weiter wird ausgeführt, welche Kosten diese Maßnahme verursacht und ob die Maßnahme effektiv ist. Die Schrift können Sie sich kostenlos als pdf-Dokument herunterladen oder gegen ein geringes Entgelt beim KBI bestellen.
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