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Der Bundestag muss kleiner werden!
Um sich von der Verschlankung in Wirtschaft und Verwaltung nicht auszunehmen, beschloss der Bundestag 1996, sich ab dem Jahr 2002 ebenfalls zu verkleinern. Doch auch wenn die Erkenntnis da war, kam bei der Reform nicht viel heraus. Lediglich eine Schrumpfung von 672 auf 598 Mandate wurde beschlossen. Doch aufgrund der Überhangmandate wurde dieses Ziel nie erreicht. Der aktuelle Bundestag zählt 620 Abgeordnete. Trotz Reform ist damit die Zahl der Mandatsträger die dritte Wahlperiode in Folge gestiegen.
Politikversagen
Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erzwungene Überarbeitung des Wahlrechts wird den Bundestag nach der Bundestagswahl 2013 kräftig aufblähen. Das ist mit jährlichen Mehrkosten für den Steuerzahler von bis zu 60 Mio. Euro verbunden. Die Schuld dafür ist jedoch nicht beim Verfassungsgericht zu finden, sondern an dem von den Bundestagsfraktionen gewählten Ausgleichsmodell. Durch dieses werden die entstehenden Überhangmandate durch zusätzliche Ausgleichsmandate für die anderen Fraktionen vollständig ausgeglichen. So hätte ein Überhangmandat für eine 5-Prozent-Partei bis zu 19 zusätzliche Mandate für die anderen Fraktionen zur Folge!
500 Mandate reichen für den Bundestag
Aus Sicht des BdSt sind maximal 500 Mandate für den Bundestag vollkommen ausreichend. Denn aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland existieren weitere 16 Länderparlamente mit mehr als 1.800 Abgeordneten. Während sich die Volksvertreter von Zentralstaaten wesentlich stärker um regionale Belange kümmern müssen, wird der Bundestag durch die Arbeit der Landtage entlastet.
Mit der Beschränkung der Bundestagsmandate auf maximal 500 ließen sich pro Jahr rund 40 Millionen Euro einsparen. Hierbei noch nicht berücksichtigt sind die für Unterhalt und Verwaltung des Bundestages anfallenden Kosten sowie die langfristigen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Abgeordnetenversorgung. Der Vorteil kleinerer Volksvertretungen ist in einer verbesserten Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit zu finden. Das bedeutet zugleich einer Stärkung der Parlamente gegenüber den mächtigen Regierungs- und Parteiapparaten, denn die parlamentarische Kontrollfunktion hängt keineswegs von der Zahl der Abgeordneten ab, sondern vielmehr von der Persönlichkeit und dem Engagement des einzelnen Abgeordneten. Mit weniger im Parlament vertretenen Einzelinteressen, gestrafften Entscheidungsprozessen und der Konzentration auf die wesentlichen Aufgaben der Legislative, wäre es für den Bundestag deutlich leichter dem Wählerauftrag gerecht zu werden.








