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Der Bundestag muss kleiner werden!
Um sich von der Verschlankung in Wirtschaft und Verwaltung nicht auszunehmen, beschloss der Bundestag 1996, sich ab dem Jahr 2002 ebenfalls zu verkleinern. Doch auch wenn die Erkenntnis da war, kam bei der Reform nicht viel heraus. Lediglich eine Schrumpfung von 672 auf 598 Mandate wurde beschlossen. Doch aufgrund der Überhangmandate wurde dieses Ziel nie erreicht. Der aktuelle Bundestag zählt 620 Abgeordnete. Trotz Reform ist damit die Zahl der Mandatsträger die dritte Wahlperiode in Folge gestiegen.
500 Mandate reichen für den Bundestag
Aus Sicht des BdSt sind 500 Mandate für den Bundestag vollkommen ausreichend. Denn aufgrund der föderalen Struktur in Deutschland existieren weitere 16 Länderparlamente mit mehr als 1.800 Abgeordneten. Während sich die Volksvertreter von Zentralstaaten wesentlich stärker um regionale Belange kümmern müssen, wird der Bundestag durch die Arbeit der Landtage entlastet.
Mit der Beschränkung der Bundestagsmandate auf maximal 500 ließen sich pro Jahr rund 40 Millionen Euro einsparen. Hierbei noch nicht berücksichtigt sind die für Unterhalt und Verwaltung des Bundestages anfallenden Kosten sowie die langfristigen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Abgeordnetenversorgung. Der Vorteil kleinerer Volksvertretungen ist in einer verbesserten Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit zu finden. Das bedeutet zugleich einer Stärkung der Parlamente gegenüber den mächtigen Regierungs- und Parteiapparaten, denn die parlamentarische Kontrollfunktion hängt keineswegs von der Zahl der Abgeordneten ab, sondern vielmehr von der Persönlichkeit und dem Engagement des einzelnen Abgeordneten.







