Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Broschüren

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Ihr Bund der Steuerzahler


  • Steuererklärung 2011 für Senioren

    Steuererklärung 2011 für Senioren Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben? Und wenn ja, bis wann? Diese und viele andere Fragen rund um die Steuererklärung für Rentner beantwortet die Broschüre des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) „Steuererklärung 2011 für Senioren“. Ausführlich wird darin erklärt, welche Formulare benötigt werden, und der Leser wird über die Abzugsmöglichkeiten von Werbungskosten und Sonderausgabenn informiert. Sollte der Steuerbescheid später fehlerhaft sein, können Sie sich wehren. Die Broschüre sagt auch, was Sie in diesem Fall tun können. Übrigens: Selbst wenn Sie bereits die Broschüre "Steuererklärung 2008 für Senioren" haben, lohnt es sich, die neue Auflage zu bestellen. Denn die zahlreichen Änderungen im Steuerrecht haben auch bei der Steuererklärung für Senioren deutliche Spuren hinterlassen.
  • Steuererklärung 2011

    Steuererklärung 2011 Der neue kostenlose Ratgeber "Steuererklärung 2011" vom Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) erklärt kompakt und verständlich, was der Steuerzahler über die Einkommensteuererklärung 2011 wissen muss. Fragen zu Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen werden unter anderem beantwortet. Zudem nennt die Broschüre Pauschbeträge und veranschaulicht komplizierte steuerliche Regelungen mit Beispielen und Tipps. Der Leser erfährt ebenso Grundsätzliches zur Steuererklärung. Etwa, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und bis wann die Formulare beim Finanzamt abgegeben werden müssen sowie was zu tun ist, wenn der Steuerbescheid anders ausfällt als erwartet.
  • Kommunalkompass

    Kommunalkompass Sparen - das müssen nicht nur die Griechen, sondern auch die meisten Kommunen in NRW. Ansätze wo und wie dies möglich ist, liefert der Bund der Steuerzahler NRW mit seiner Broschüre "Kommunalkompass". Darin finden sich mehr als 500 Tipps und zahlreiche Anregung wie Landkreise, Großstädte und kleine Gemeinden ihren Etat konsolidieren können.
  • Auto und Steuern

    Auto und Steuern In der 7. Auflage der Broschüre "Auto und Steuern" geht der Verband auf aktuelle Urteile ein, die Auswirkungen auf die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten rund um den Privat- oder Firmenwagen haben. Auch neue Möglichkeiten, wie die sogenannte "Quoten-Regelungen" werden erläutert. Zudem erfährt der Leser nach wie vor, welche Steuern rund um das Fahrzeug anfallen und welche Kosten generell steuermindernd geltend gemacht werden können.
  • Steuererklärung 2010

    Steuererklärung 2010 Auf 56 Seiten erklärt die Broschüre umfassend und leicht verständlich, wie die Formulare für die Steuererklärung 2010 auszufüllen sind. Dabei wird zunächst erläutert, welche Formulare vom Finanzamt sie benötigen, wo was einzutragen ist und welche Unterlagen Sie den Formularen beifügen müssen. Im zweiten Teil werden ausführlich die Werbungskosten erläutert, im dritten Teil geht es um die Sonderausgaben, es folgen Vorsorgeaufwendungen und außergewöhnliche Belastungen. Auch Haushaltsnahe Dienstleistungen und die Anlage Kind werden ausführliche erklärt. Den Abschluss bildet der achte Teil, in dem informiert wird, was zu tun ist, wenn der Steuerbescheid fehlerhaft ist, und was sich hinter den Rechtsbehelfen verbirgt.
  • Steuererklärung 2010 für Senioren

    Steuererklärung 2010 für Senioren Auf 64 Seiten erklärt die Broschüre zunächst, welche Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Anschließend wird detailliert dargestellt, welche Formulare auszufüllen sind, welche Abzugsmöglichkeiten die Rentner haben, welche Belege erforderlich sind, wie die Anlage R auszufüllen ist und vieles mehr. Nicht zuletzt erfährt der Leser auch, was zu tun ist, wenn der später eingehende Steuerbescheid fehlerhaft ist.
  • Familie und Steuern

    Familie und Steuern Die neue Broschüre „Familien und Steuern“ ist ein wertvoller Ratgeber für jede Familie – auch wenn die Kinder schon erwachsen sind! Auf 72 Seiten erklären die Experten des Bundes der Steuerzahler zunächst die wesentlichen Grundlagen zum Thema Einkommensteuer – beispielsweise, wann ein getrennte Veranlagung einer gemeinsamen vorzuziehen ist. Im zweiten Teil geht es um Arbeits- und Mietverträge sowie Darlehensvereinbarungen mit Angehörigen, Kapitalerträgen der Kinder und die Betriebsübergabe an die Kinder. Der dritte Teil thematisiert die Beträge, die von der Steuer abgesetzt werden können -Kinderbetreuungskosten, Riester-Rente, familienbedingte Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Es folgt das Kapitel Erbschaft- und Schenkungssteuer und schließlich geht es um Mutterschafts- und Elterngeld.
  • Das Schwarzbuch 2010

    Das Schwarzbuch 2010 Zum 38. Mal hat der Bund der Steuerzahler Verschwendungsfälle aus ganz Deutschland recherchiert, aufgedeckt, zusammengefasst und in seinem Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung 2010" veröffentlicht. Diesemal können insgesamt 113 Fälle (13 aus NRW) nachgelesen werden, in denen der Staat Steuergelder für fragwürdige Projekte ausgegeben hat, ausgeben will oder ausgeben wollte. In 14 Fällen (drei aus NRW) konnte der BdSt das Schlimmste abwenden - hier wurde Verschwendung erfolgreich verhindert.
  • Lernprogramm Lohnsteuer

    Lernprogramm Lohnsteuer In 37 Schritten erklärt das Programm, das als CD erhältlich ist, worum es bei der Lohnsteuer überhaupt geht, ab welchem Gehalt Lohnsteuer fällig wird, was der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist, was unter Werbungskosten fällt und viele weitere Grundbegriffe, die jeder Steuerzahler kennen sollte. Zur Selbstkontrolle, ob das Erklärte auch verstanden wurde, folgen nach jeder Erläuterung kurze Testfragen, deren Antworten nachgeschlagen werden können.
  • Der Steuerzahler und die NRWNachrichten

    Der Steuerzahler und die NRWNachrichten Wissenswertes aus der Finanzpolitik, Steuertipps, Berichte über aufgedeckte oder verhinderte Verschwendungsfälle, die Finanzlage der Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen. All das und viel mehr bieten das Wirtschaftsmagazin "Der Steuerzahler" und die Landesbeilage "Die NRWNachrichten". Überzeugen Sie sich selbst und bestellen Sie ein kostenloses Probeexemplar
  • Steuererklärung 2009

    Steuererklärung 2009 Vor der Steuererklärung graut es den meisten Menschen und wer keine abgeben muss, lässt lieber die Finger davon. Wer aber zu viel gezahlte Steuern zurück haben will, der muss sich durch die Formulare arbeiten, und wer zur Erklärung verpflichtet ist, hat ohnehin keine Wahl. Es gibt aber Hilfe: die Broschüre "Steuererklärung 2009". Schritt für Schritt erklärt sie, wo was eingetragen wird, welche Unterlagen beigefügt werden müssen, was alles als „Werbungskosten“ geltend gemacht werden kann, was unter Sonderausgaben fällt oder was eine außergewöhnliche Belastung ist. Auch die sogenannten Rechtsbehelfe, beispielsweise ein Einspruch gegen den Steuerbescheid, werden erläutert. Damit steht der Steuererklärung nichts mehr im Wege.
  • Steuererklärung 2009 für Senioren

    Steuererklärung 2009 für Senioren Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben? Und wenn ja, bis wann? Diese und viele andere Fragen rund um die Steuererklärung für Rentner beantwortet die Broschüre des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW) „Steuererklärung 2009 für Senioren“. Ausführlich wird darin erklärt, welche Formulare benötigt werden, und der Leser wird über die Abzugsmöglichkeiten von Werbungskosten und Sonderausgabenn informiert. Sollte der Steuerbescheid später fehlerhaft sein, können Sie sich wehren. Die Broschüre sagt auch, was Sie in diesem Fall tun können. Übrigens: Selbst wenn Sie bereits die Broschüre "Steuererklärung 2008 für Senioren" haben, lohnt es sich, die neue Auflage zu bestellen. Denn die zahlreichen Änderungen im Steuerrecht haben auch bei der Steuererklärung für Senioren deutliche Spuren hinterlassen.
  • Steueränderungen 2011

    Steueränderungen 2011
  • Steuererklärung 2008 für Senioren

    Steuererklärung 2008 für Senioren Seit 2005 müssen rund 3,3 Millionen Rentner eine Steuererklärung abgeben. Wie sie nun vorgehen müssen, das erklärt die Broschüre „Steuererklärung 2008 für Senioren“. Der Leser erfährt zunächst welche Abgabefristen gelten und welche Formulare für ihn wichtig sind. Anschließend wird erläutert, welche Angaben in den Anlagen N, R und KAP gemacht werden müssen. Es folgt alles Wichtige rund um Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Vorauszahlungen. Und natürlich werden die Rentner auch aufgeklärt, welche Rechtsbehelfe sie wie und wann gegen einen Steuerbescheid einlegen können.
  • Steuererklärung 2008

    Steuererklärung 2008 Wer keine Steuererklärung abgeben muss, lässt oft lieber die Finger davon. Wer aber zu viel gezahlte Steuern zurück haben will, der muss sich durch die Formulare arbeiten. Mit der Broschüre "Steuererklärung 2008" ist dieser Aufgabe leichter gelöst als gedacht. Schritt für Schritt erklärt sie, wo was eingetragen wird, welche Unterlagen beigefügt werden müssen, was alles als „Werbungskosten“ geltend gemacht werden kann, was unter Sonderausgaben fällt oder was eine außergewöhnliche Belastung ist. Auch die sogenannten Rechtsbehelfe, beispielsweise ein Einspruch gegen den Steuerbescheid, werden erläutert. Damit steht der Steuererklärung nichts mehr im Wege.


Widerrufsbelehrung
Für einzelne Broschüren wird eine Schutzgebühr von 1,50 Euro je Heft erhoben. Sie können Ihre Vertragserklärung in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Den Widerruf richten Sie bitte an: Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.


Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfange Broschüre ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

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