Bund der Steuerzahler - Berufsgenossenschaften

Soziales > Berufsgenossenschaften
18.05.2012

Mindestbeitrag in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sinkt

Der Bund der Steuerzahler hatte die Höhe mehrfach kritisiert.


(Foto: nyul/Fotolia)
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat in der Vergangenheit die Höhe des Mindestbeitrags in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) kritisiert. Nun hat die VBG den Mindestbeitrag für 2011deutlich reduziert. Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft ist von der Jahreslohnsumme abhängig. Die Versicherten der VBG zahlen durchschnittlich einen Beitrag, der unter einem Prozent der Lohnsumme liegt. Doch es gibt auch Unternehmen, die eine sehr geringe Lohnsumme aufweisen. Bei ihnen wird häufig ein Mindestbeitrag erhoben, der bisher bei 81 Euro/Jahr lag. Bei einer Jahreslohnsumme im niedrigen vierstelligen oder im dreistelligen Bereich kann somit die Beitragslast bei rund zehn Prozent liegen. Der BdSt hat den Mindestbeitrag der VBG als überhöht kritisiert. Ein BdSt-Mitglied ist sogar gerichtlich gegen ihn vorgegangen. Daher ist es erfreulich, dass die VBG die Höhe des Mindestbeitrags noch einmal überprüft und ihn zum Jahr 2011 von 81 auf 50 Euro/Jahr reduziert hat.

16.05.2012

Beitragsbescheide für die Berufsgenossenschaft prüfen

Unternehmen sollten darauf achten, ob sich Änderungen ergeben haben.


(Foto: Janina Dierks/Fotolia)
Unternehmer sind gut beraten, wenn Sie Ihren Bescheid von Berufsgenossenschaft genau prüfen. Denn in diesen Tagen werden die Bescheide für das Jahr 2011 verschickt. Zwar sind Fehler äußerst selten – können aber passieren und den Unternehmen so im Fall der Fälle viel Geld kosten. Wichtig ist die Überprüfung der Bescheide aber auch, weil sich im Laufe der Zeit im Unternehmen Änderungen ergebenen haben können, die sich auf die Beiträge auswirken können. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sagt, worauf Sie achten müssen. Mehr dazu

10.05.2012

Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel: Rückwirkende Kündigung möglich

Unternehmer können gezahlte Beiträge zurückerstattet bekommen.


(Foto: contrastwerkstatt/Fotolia)
Aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts haben Unternehmer, die in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe versichert sind, nun die Möglichkeit, ihre eigene Versicherung rückwirkend zum 1. Januar 2008 zu kündigen. In den meisten Fällen können die gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Dies gilt auch für ehemalige Versicherte, die ihre Unternehmerversicherung bereits gekündigt haben. Der Bund der Steuerzahler bietet Mitgliedern einen entsprechenden Musterbrief an. Mehr dazu

15.12.2010

BGHW: Keine Versicherungspflicht mehr für Unternehmer

Ab Januar 2011 können sie sich auf Antrag befreien lassen – Musterantrag beim BdSt.

(Foto: Jens Schmidt, Fotolia)
Die Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution ändert zum neuen Jahr ihre Satzung, und das hat positive Folgen für die Unternehmer, die bisher in der Versicherung pflichtversichert waren. Sie können die Versicherung nun kündigen. Ein Musterschreiben stellt der Bund der Steuerzahler zur Verfügung. Keine Änderungen gibt es aber für die Angestellten des Unternehmens. Diese bleiben weiterhin versicherungspflichtig. Mehr dazu

Ungerecht, unfrei – Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaften in der Kritik des Bundes der Steuerzahler.


(Foto: Techniker Krankenkasse)
Es fehlt die Wahlfreiheit, es gibt keinen Wettbewerb, die Verwaltungskosten sind zu hoch, viele Leistungen sollten gestrichen werden. Das ist nur ein Teil der Kritik, die der Bund der Steuerzahler an den Berufsgenossenschaften übt. Der Verband hat aber mindestens ebenso viele Vorschläge, wie das System der Unfallversicherung besser gestaltet werden könnte. Mehr dazu

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