Benzinpreise auf Rekordhoch
Höhere Entfernungspauschale erforderlichVon den steigenden Kraftstoffpreisen profitiert der Fiskus, insbesondere über die Umsatzsteuer. So fließen gegenwärtig rund 55 Prozent des Benzinpreises direkt an ihn. Allerdings berücksichtigt dieser die Kosten für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gerade einmal mit 30 Cent je Entfernungskilometer. „Seit 2004 sind die Kraftstoffpreise um ein Drittel gestiegen, deshalb sollte auch die Entfernungspauschale auf 40 Cent je Entfernungskilometer angehoben werden. Die Politik muss die Pendler mit der Anhebung schleunigst entlasten,“ so Däke.
Zu Beginn der Woche kostete der Liter Benzin rund 1,67 Euro. Der Liter Diesel war für knapp 1,54 Euro zu haben. Von den 1,67 Euro für den Liter Benzin gehen 92 Cent ins Staatssäckel (etwa 65 Cent Energiesteuer und 27 Cent Umsatzsteuer). Das sind rund 55 Prozent des Benzinpreises.
Was kann beim Arbeitsweg berücksichtigt werden?
Ein Mustersteuerzahler mit einem Arbeitsweg von 50 km fährt an 220 Tagen im Jahr zur Arbeit:
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg, Tel. 030/25 93 96 0







