Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - BdSt begrüßt neue Diätenkommission des Bundestages

14.12.2011

BdSt begrüßt neue Diätenkommission des Bundestages

Private Altersvorsorge für Bundestagsabgeordnete einführen!

Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass der Bundestag heute endlich eine Diätenreformkommission einsetzt. Mit BdSt-Unterstützung sind solche Reformen bereits in einigen Landtagen durchgesetzt worden. Die neue Kommission sollte sich am NRW-Modell orientieren. Dort ist die steuerfreie Kostenpauschale und die steuerfinanzierte Pension gestrichen worden. Die NRW-Abgeordneten müssen inzwischen aus einer erhöhten Pension selbst für ihren Ruhestand vorsorgen.

Das Modell muss weiter Schule machen. Das heißt auch, dass die monatliche Kostenpauschale von derzeit knapp 4.000 Euro mit auf den Prüfstand gehört. Der Kommissionsauftrag sieht allerdings keine Erarbeitung von Reformvorschlägen für die Kostenpauschale vor. Nach Ansicht des BdSt muss aber auch die steuerfreie Pauschale zwingend überarbeitet werden.

Nach derzeitiger Rechtslage erhält ein Bundestagsabgeordneter – ausgehend von 7960 Euro Monatsdiät ab 2012 - nach einem Jahr im Parlament bereits einen Versorgungsanspruch von 199 Euro pro Monat. Dieser wächst für jedes Parlamentsjahr um weitere 2,5 Prozent. Nach 27 Jahren im Bundestag beträgt der Pensionsanspruch dann 5.373 Euro pro Monat, auf Basis der Diätenhöhe des Jahres 2012. Da weitere Erhöhungen jedoch anstehen, werden auch die von den Steuerzahlern zu leistenden Pensionen weiter in die Höhe schießen.

Zum Vergleich: Ein Durchschnittsarbeitnehmer müsste für ein Altersruhegeld in Höhe von 5.373 Euro 196 Jahre lang arbeiten, ein Spitzenverdiener immerhin noch 94 Jahre. So kann das nicht bleiben, denn im kommenden Jahr wird für die Pensionen ausgeschiedener Bundestagsabgeordneter ein Rekordbetrag von mehr als 36 Mio. Euro fällig – ein Anstieg um ein Viertel gegenüber dem Jahr 2005. Jetzt ist also die Kommission gefragt.

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