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01.10.2011
01.10.2011
Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nummer 1 Gewerbesteuergesetz;
zum Herunterladen: Stellungnahme_des_BdSt.pdf (29,54 KB)
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sind die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbestände neu geordnet worden und sehen zum Teil eine deutliche Ausweitung der Bemessungsgrundlage vor. Die Einordnung, ob ein Wirtschaftsgut der Hinzurechnung unterliegt oder nicht, hat für die Steuerzahler daher erheblich an Bedeutung gewonnen; weil jede Hinzurechnung potenziell geeignet ist, die Gewerbesteuer zu erhöhen. In der Praxis haben sich zwischenzeitlich einige Fragen zu den neuen Hinzurechnungsvorschriften ergeben. Die Finanzverwaltung versucht Zweifelsfragen in einem Anwendungserlass zu regeln.





