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BdSt-Infoservice 2010
- Übersicht
28.02.2010
Mit dem BdSt-Info-Service bieten wir Ihnen aktuelle Steuer-Informationen. Die aktuelle Liste der in diesem Jahr bisher erschienenen Titel finden Sie hier. - 01. Steueränderungen 2010 im Überblick
01.01.2010
Auch das vergangene Jahr war wieder von einer ganzen Fülle von Gesetzesvorhaben und somit steuerlichen Änderungen geprägt. Dominierend war dabei das so genannte Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Es regelt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen grundsätzlich neu. Aber auch das von der neuen Regierung beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz hält viele Änderungen bereit, die es zu beachten gilt. Die Auswirkungen dieses Gesetzes erstrecken sich von Verbesserungen im privaten Bereich über unternehmenssteuerrechtliche Änderungen bis zu erbschaftsteuerlichen Neuregelungen. Darüber hinaus kommen Regelungen des Konjunkturpakets II, der Kfz-Steuerreform und des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes erstmals 2010 zur Anwendung. Für die Steuerzahler und ihre Berater ist es wichtig, sich auf die Rechtsänderungen einzustellen, um Vorteile zu nutzen und Nachteile
abzumildern. Im Folgenden geben wir einen Überblick über wichtige Änderungen. - 02. Berufsgenossenschaften hier: Versicherung der Unternehmer
01.01.2010
Während Beschäftigte in der Gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetzes generell versicherungspflichtig sind, ist dies bei den Unternehmern nicht der Fall (Ausnahme: Landwirte, Hausgewerbetreibende, Selbständige im Gesundheitswesen und unter bestimmten Voraussetzungen
Küstenfischer und Küstenschiffer sind kraft Gesetzes versicherungspflichtig, § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 9 Sozialgesetzbuch VII).
Aktuell im Steuerzahler
"Der Steuerzahler" ist die monatliche Mitgliederzeitschrift des BdSt mit zahlreichen Steuertipps, Informationen über aktuelle Steuerrechtsänderungen, interessanten Hintergrundartikeln, Berichten über Steuergeldverschwendung u. v. m. • Verpatzter Regierungsstart
• Gehaltserhöhung mal anders
• BdSt-Musterverfahren: Kosten eines Erststudiums
Mehr über den STEUERZAHLER
04.02.2010
Online-Seminar Künstlersozialabgabe - Wir laden Sie ein!
Wird Ihre Firmen-Website von einer Internet-Agentur entworfen? Dann müssen Sie vielleicht Künstlersozialabgaben zahlen! Viele Unternehmer sind sich unsicher, wann das der Fall ist. Der BdSt hilft!Das Online-Seminar des BdSt bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren.
Termin des Online-Seminars: Freitag, 26. März 2010, 16.00 Uhr
mehr zum Seminar
Online-Seminar
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Termin des Online-Seminars: Freitag, 26. März 2010, 16.00 Uhr
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30.10.2009
Hier finden Sie Informationen und interessante Produktangebote der BdSt Steuerzahler Service GmbH. Stöbern Sie im Sortiment der Service-Gesellschaft des Bundes der Steuerzahler und entdecken Sie nützliche Bücher und Software aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Buchhaltungsbereich!
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BdSt-Onlineshop
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14.02.2010
Mit dem Musterprozess (Az.: 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der BdSt einen wichtigen Etappensieg. Das Niedersächsische Finazgericht formulierte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht.
Hier lesen Sie alle wichtigen Fakten.
Solidaritätszuschlag
Mit dem Musterprozess (Az.: 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der BdSt einen wichtigen Etappensieg. Das Niedersächsische Finazgericht formulierte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht.Hier lesen Sie alle wichtigen Fakten.
11.02.2010
Grundsteuer zurückholen – Frist 31.03. beachten!
Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handelt. Ein solcher liegt bei nicht zu vertretenden Leerstand, höherer Gewalt wie einem Brand oder auch Zahlungsausfällen der Mieter vor.
Steuertipp Februar 2010
Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand oder ausbleibenden Mietzahlungen zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen. Voraussetzung ist, dass es sich um einen unverschuldeten Einnahmeausfall handelt. Ein solcher liegt bei nicht zu vertretenden Leerstand, höherer Gewalt wie einem Brand oder auch Zahlungsausfällen der Mieter vor.
