Gesetzgebungsverfahren
12.07.2010
Ausgangspunkt für die neuerliche Diskussion war der Ankauf einer Steuerdaten-CD durch die deutsche Finanzverwaltung zu Beginn des Jahres 2010. In der Folgezeit kam es zu einer Vielzahl von Selbstanzeigen von deutschen Steuerpflichtigen, die Konten in der Schweiz, Liechtenstein oder Luxemburg unterhielten. Die Größenordnung und vor allem einige sehr spektakuläre Fälle schürten bei der Bevölkerung den Unmut darüber, dass Steuerhinterzieher aufgrund einer Selbstanzeige strafffrei bleiben (§ 371 AO). Diese Tendenz in der Bevölkerung hat die Politik aufgegriffen. Quer durch die Parteien hinweg besteht Einigkeit, dass die strafbefreiende Selbstanzeige in der jetzigen Form keinen Bestand mehr haben könne. Die Vorschläge über den Umgang mit der Regelung gehen jedoch auseinander.
Im Einzelnen:
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP schlägt vor, die strafbefreiende Selbstanzeige beizubehalten, jedoch die Regelung zu reformieren. Eine Teilselbstanzeige soll keine strafbefreiende Wirkung mehr haben. Zudem soll der Zeitpunkt, bis zu dem eine Selbstanzeige vorgenommen werden kann, vorverlegt werden. Nach Zustellung der Prüfungsanordnung wäre danach eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung nicht mehr möglich. Geplant ist des Weiteren, einen zusätzlichen Zins in Höhe von 5 Prozent auf den Hinterziehungsbetrag einzuführen.
Die SPD-Fraktion legt einen Gesetzentwurf vor, wonach § 371 AO aufgehoben werden soll. Eine strafbefreiende Selbstanzeige wäre damit nur noch für Fälle der einfachen Berichtigung oder in Fällen der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO möglich. Auch Bündnis 90/Die Grünen meinen, dass die strafbefreiende Selbstanzeige eingeschränkt werden sollte – allerdings ohne Angabe weiterer Details.
Geplanter Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
Materialien:
Antrag der CDU/CSU und FDP
Antrag der Grünen
Antrag der SPD
Antrag der Linken
Beschlussempfehlung des Bundesrates Nr. 49 zum JStG 2010
Stellungnahme des BdSt
Anträge der Fraktionen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung – insbesondere zur Einschränkung/Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige
Im Einzelnen:
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP schlägt vor, die strafbefreiende Selbstanzeige beizubehalten, jedoch die Regelung zu reformieren. Eine Teilselbstanzeige soll keine strafbefreiende Wirkung mehr haben. Zudem soll der Zeitpunkt, bis zu dem eine Selbstanzeige vorgenommen werden kann, vorverlegt werden. Nach Zustellung der Prüfungsanordnung wäre danach eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung nicht mehr möglich. Geplant ist des Weiteren, einen zusätzlichen Zins in Höhe von 5 Prozent auf den Hinterziehungsbetrag einzuführen.
Die SPD-Fraktion legt einen Gesetzentwurf vor, wonach § 371 AO aufgehoben werden soll. Eine strafbefreiende Selbstanzeige wäre damit nur noch für Fälle der einfachen Berichtigung oder in Fällen der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO möglich. Auch Bündnis 90/Die Grünen meinen, dass die strafbefreiende Selbstanzeige eingeschränkt werden sollte – allerdings ohne Angabe weiterer Details.
Geplanter Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens:
- Juni 2010: Übersendung der Anträge der Fraktionen und der Beschlussempfehlung des Bundesrates an die Verbände zur Stellungnahme
- bis 2. Juli 2010: Abgabe der schriftlichen Stellungnahmen
- 7. Juli 2010 Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Materialien:
Antrag der CDU/CSU und FDP
Antrag der Grünen
Antrag der SPD
Antrag der Linken
Beschlussempfehlung des Bundesrates Nr. 49 zum JStG 2010
Stellungnahme des BdSt







