Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Anhängige Musterklagen des BdSt

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03.12.2009

Alterseinkünfte – Klage gegen die Ungleichbehandlung von Alterseinkünften

FG Düsseldorf – 14 K 1500/07 E FG Schleswig-Holstein – 1 K 273/07
Streitfrage: Diese Klage wendet sich gegen die Besteuerung von gesetzlichen Renteneinkünften. Nach dem Alterseinkünftegesetz werden solche Alterseinkünfte nicht mehr nur mit ihrem Ertragsanteil, sondern mit einem Besteuerungsanteil von mindestens 50 Prozent zur Steuer herangezogen. Dies führt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler zu einer unzulässigen Besteuerung, soweit die Kläger die früheren Einzahlungen aus bereits versteuertem Einkommen leisten mussten. Zudem führt diese Besteuerung zu einer Ungleichbehandlung gesetzlicher und privater Renten.
Sachverhalt: Die Kläger haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zusätzlich noch Beiträge in eine freiwillige Versicherung entrichtet. Die Beiträge in die freiwillige Rentenversicherung haben die Kläger vollständig aus bereits versteuertem Einkommen entrichtet. Die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung sind teilweise aus bereits versteuerten Einkünften entrichtet worden, weil die Kläger diese Beiträge damals nicht in voller Höhe steuerlich geltend machen konnten. Die Kläger begehren daher jeweils den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 zu ändern und die Renteneinkünfte lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern.


Gericht: FG Düsseldorf, Az.: 14 K 1500/07 E
FG Schleswig-Holstein, Az.: 1 K 273/07
Streitjahr: 2005
Verfahrensstand: Das Verfahren vor dem FG Düsseldorf wurde bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1066/10 ruhend gestellt.



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