Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Aktuelle Berechnungen

Presse
08.12.2010

Auswirkung der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 auf 1.000 Euro

Einkommensteuer: Tarif 2010/2011 und Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Werbungskosten-, Sonderausgaben- und Altersvorsorgepauschale

Beitragsbemessunggrenzen (Jahr 2011; voraussichtlich)
Renten- und Arbeitslosenvers. (West): 66.000 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung: 44.500 Euro

Hier finden Sie die Berechnungen zum Download als pdf.

25.10.2010

Beispiel für heimliche Steuererhöhungen

Wirkung von Lohnsteigerungen beim aktuellen Steuertarif
Annahme: Erhöhung des Lohns um 3% bzw. 5% im Jahr, keine Steuertarifänderung in 2011

Hier finden Sie die Berechnungen zum Downlad als pdf.

02.08.2010

Absehbare Belastungsänderungen 2011

Vergleich: Nettoeinkommen 2010 vs. Nettoeinkommen 2011

- Erhöhung des Krankenkassenbeitrags um 0,6% (0,3% für Arbeitnehmer)
- Erhöhung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,2% (0,1% Arbeitnehmer)
+ Turnusmäßige Erhöhung des steuerfreien Anteils der Rentenversicherungsaufwendungen

Hier finden Sie die Berechnungen zum Download als pdf.
01.04.2010

Steuer- und Abgabenbelastung weiter angespannt

Deutsche Haushalte im internationalen Vergleich

Sonderinformation 61 des Karl-Bräuer-Instituts (Download als pdf)
19.02.2010

Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen 2010

Zum Jahreswechsel 2010 sind eine ganze Reihe von steuerlichen Änderungen in Kraft getreten, unter anderem das so genannte Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Es regelt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen grundsätzlich neu. Aber auch das von der neuen Regierung beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz hält viele Änderungen bereit. Zu den steuerrechtlichen Änderungen finden Sie hier Musterberechnungen (Download als pdf).

01.11.2009

Auswirkung der Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag

Die neue Koalition hat beschlossen, das Kindergeld um je 20 € im Monat anzuheben. Damit wird 2010 das Kindergeld auf 184 € (je erstes und zweites Kind), 190 € (drittes Kind) und 215 € (je viertes und alle weiteren Kinder) erhöht. Der Kinderfreibetrag soll 2010 um 984 € von 6.024 € auf 7.008 € steigen.

Die Auswirkung der geplanten Änderungen werden exemplarisch anhand verschiedener Bruttoeinkommen und verschiedener Fallbeispiele verdeutlicht. Hierbei wird das Kindergeld mit der Steuerbelastung verrechnet, damit die Wirkung von Kindergeld und Kinderfreibetrag in der selben Tabelle aufgezeigt werden kann. Die Spalte „in % des Einkommens“ setzt die Entlastung in den Bezug zum Bruttoeinkommen. Hier wird insbesondere die Intention des sogenannten Familienleistungsausgleichs deutlich: Die relative Entlastung sinkt mit steigendem Einkommen.

Hier finden Sie die ausführlichen Berechnungen (pdf).

Aktuell im Steuerzahler


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30.10.2009

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13.05.2011

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