Auswirkung der Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 auf 1.000 Euro
Einkommensteuer: Tarif 2010/2011 und Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Werbungskosten-, Sonderausgaben- und Altersvorsorgepauschale
Beitragsbemessunggrenzen (Jahr 2011; voraussichtlich)
Renten- und Arbeitslosenvers. (West): 66.000 Euro
Kranken- und Pflegeversicherung: 44.500 Euro
Beispiel für heimliche Steuererhöhungen
Wirkung von Lohnsteigerungen beim aktuellen Steuertarif
Annahme: Erhöhung des Lohns um 3% bzw. 5% im Jahr, keine Steuertarifänderung in 2011
Absehbare Belastungsänderungen 2011
Vergleich: Nettoeinkommen 2010 vs. Nettoeinkommen 2011- Erhöhung des Krankenkassenbeitrags um 0,6% (0,3% für Arbeitnehmer)
- Erhöhung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,2% (0,1% Arbeitnehmer)
+ Turnusmäßige Erhöhung des steuerfreien Anteils der Rentenversicherungsaufwendungen
Hier finden Sie die Berechnungen zum Download als pdf.
Steuer- und Abgabenbelastung weiter angespannt
Deutsche Haushalte im internationalen VergleichSonderinformation 61 des Karl-Bräuer-Instituts (Download als pdf)
Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen 2010
Zum Jahreswechsel 2010 sind eine ganze Reihe von steuerlichen Änderungen in Kraft getreten, unter anderem das so genannte Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung. Es regelt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen grundsätzlich neu. Aber auch das von der neuen Regierung beschlossene Wachstumsbeschleunigungsgesetz hält viele Änderungen bereit. Zu den steuerrechtlichen Änderungen finden Sie hier Musterberechnungen (Download als pdf).
Auswirkung der Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag
Die neue Koalition hat beschlossen, das Kindergeld um je 20 € im Monat anzuheben. Damit wird 2010 das Kindergeld auf 184 € (je erstes und zweites Kind), 190 € (drittes Kind) und 215 € (je viertes und alle weiteren Kinder) erhöht. Der Kinderfreibetrag soll 2010 um 984 € von 6.024 € auf 7.008 € steigen.
Die Auswirkung der geplanten Änderungen werden exemplarisch anhand verschiedener Bruttoeinkommen und verschiedener Fallbeispiele verdeutlicht. Hierbei wird das Kindergeld mit der Steuerbelastung verrechnet, damit die Wirkung von Kindergeld und Kinderfreibetrag in der selben Tabelle aufgezeigt werden kann. Die Spalte „in % des Einkommens“ setzt die Entlastung in den Bezug zum Bruttoeinkommen. Hier wird insbesondere die Intention des sogenannten Familienleistungsausgleichs deutlich: Die relative Entlastung sinkt mit steigendem Einkommen.
Aktuell im Steuerzahler
Verschwendung von Steuergeld bestrafen! Gutachten im Auftrag des BdSt
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Diese und viele andere Themen finden Sie in der Februar-Ausgabe von DER STEUERZAHLER
Aktueller Steuertipp
Frühjahrsputz im Garten: Gartenneu- oder -umgestaltung mit SteuerbonusAuch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran. Mehr dazu
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Hier finden Sie Informationen und interessante Produktangebote der BdSt Steuerzahler Service GmbH. Stöbern Sie im Sortiment der Service-Gesellschaft des Bundes der Steuerzahler und entdecken Sie nützliche Bücher und Software aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Buchhaltungsbereich!Hier geht es zum BdSt-Onlineshop
Schwarzbuch
Schwarzbuch "Die öffentliche Verschwendung 2011"Hier finden Sie alle Informationen zum Schwarzbuch 2011. Auf unserer interaktiven Seite können Sie die Fälle bewerten, das Schwarzbuch downloaden oder Kommentare hinterlassen.
Online-Gebührenrechner
Der BdSt stellt einen Service-Rechner zur Verfügung, mit dem Unternehmer ihren künftigen Rundfunkbeitrag ermitteln können. Ab 2013 wird das jetzige GEZ-Gebührenmodell abgeschafft und durch eine neue pauschale Haushaltsabgabe für Privathaushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Unternehmen ersetzt. Mehr dazu




