Bund der Steuerzahler - Der Steuerzahler - Aktion Frühjahrsputz

Staatsausgaben

Aktion Frühjahrsputz

Aktion Frühjahrsputz

BdSt zeigt 30 Beispiele zur Entrümpelung des Bundeshaushalts auf
Pünktlich zum Frühjahrsanfang 2010 benennt der BdSt in den kommenden 30 Tagen täglich kleine und große, verschwenderische und skurrile Beispiele quer durch den fast 3.000 Seiten starken Bundeshaushalt, die beim Frühjahrsputz hinausgefegt werden können. Mit diesen Beispielen will der Verband deutlich machen, dass im Bundeshaushalt viel Potenzial für Einsparungen vorhanden ist. Zudem machen die Beispiele deutlich, dass Einsparungen dem beginnenden Aufschwung nicht entgegenstehen. Mit einem so entstaubten Bundeshaushalt können die Versprechungen der Haushaltskonsolidierung und der Steuerentlastung eingehalten werden.

Unsere Frühjahrsputz-Aktion endete am 17. April. Wenn Sie auf den Kalender oben klicken, können Sie das Frühjahrsputz-Beispiel des jeweiligen Tages aufrufen.

Hier finden Sie alle unsere Frühjahrsputz-Beispiele online.

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Aktuell im Steuerzahler


Verschwendung von Steuergeld bestrafen! Gutachten im Auftrag des BdSt
Neues Testamentsregister: Sichern Sie Ihren letzten Willen!
Freistellungsaufträge: So sparen Sie Abgeltungsteuer!


Diese und viele andere Themen finden Sie in der Februar-Ausgabe von DER STEUERZAHLER

Aktueller Steuertipp

Frühjahrsputz im Garten: Gartenneu- oder -umgestaltung mit Steuerbonus
Auch wenn der Winter Deutschland noch fest im Griff hat, sehnen bereits viele den Frühling wieder herbei. Sodann beginnt auch die Saison im Grünen und viele schmieden Pläne zur Verschönerung ihres Gartens. Sucht der Steuerzahler sich bei der Gartenneu- oder -umgestaltung professionelle Hilfe, beteiligt sich sogar der Fiskus mit einem Steuerbonus daran. Mehr dazu
30.10.2009

BdSt-Onlineshop

Hier finden Sie Informationen und interessante Produktangebote der BdSt Steuerzahler Service GmbH. Stöbern Sie im Sortiment der Service-Gesellschaft des Bundes der Steuerzahler und entdecken Sie nützliche Bücher und Software aus dem Steuer-, Wirtschafts- und Buchhaltungsbereich!

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13.05.2011

Online-Gebührenrechner

Der BdSt stellt einen Service-Rechner zur Verfügung, mit dem Unternehmer ihren künftigen Rundfunkbeitrag ermitteln können. Ab 2013 wird das jetzige GEZ-Gebührenmodell abgeschafft und durch eine neue pauschale Haushaltsabgabe für Privathaushalte und eine Betriebsstättenabgabe für Unternehmen ersetzt. Mehr dazu
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