Bund der Steuerzahler - Abgeltungsteuer - Darlehen an die „eigene“ GmbH

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08.06.2011

Abgeltungsteuer - Darlehen an die „eigene“ GmbH

BFH – VIII R 23/13 (Vorinstanz: FG Niedersachsen – 14 K 335/10)
Streitfrage: Zinseinnahmen aus Darlehensverträgen unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Jedoch gibt es einige Ausnahmen. Der günstige Abgeltungsteuersatz wird nicht angewandt, wenn ein Anteilseigner seiner GmbH ein Darlehen gewährt. Ob diese Einschränkung zulässig ist, soll nun gerichtlich geklärt werden.
Sachverhalt: In diesem Fall hatte ein Allein-Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt. Die Finanzverwaltung verweigerte die Versteuerung der Zinseinnahmen mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz. Das Finanzgericht hat die Klage abgewiesen. Nun ist beim Bundesfinanzhof das Revisionsverfahren anhängig.

Gericht: BFH
Streitjahr: 2009 und 2010
Verfahrensstand: Der BFH hat die Revision zugelassen.


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